Verfügungsrahmen bei Kreditkarten

Die Kreditkarte gewinnt immer mehr an Bedeutung im Rahmen der bargeldlosen Bezahlung. Das liegt zum einen daran, dass immer mehr Leute Gefallen an dieser Zahlungsart bekommen und zum anderen immer mehr Dienstleister und Geschäfte diese Variante der Bezahlung anbieten oder sogar mit Vorteilen belegen, um Kunden zu dieser Zahlungsart zu animieren.

Die Kreditkarte funktioniert auf verschiedene Art und Weise. So gibt es in Geschäften Kartenlesegeräte, bei denen man wie auch mit der Maestro-Karte bezahlt, indem die Karte eingesteckt wird und dann je nach Anbieter per Geheimzahl oder Unterschrift die Bezahlung mit der Kreditkarte bestätigt wird. Eine andere Form der Bezahlung erfolgt meistens im Internet, wo lediglich die Kartennummer das Verfallsdatum inklusive Prüfziffer angegeben wird, um die Bezahlung zu aktivieren. Alle Umsätze der Karte werden bei der herkömmlichen Kreditkarte gesammelt und einmal im Monat abgerechnet. Mit der Abrechnung erfolgt dann erst die Bezahlung durch den Kreditkarteninhaber, dem so gesehen bis zur Begleichung der monatlichen Rechnung ein Kredit vergeben wurde, weshalb die Karte auch zu ihrem Namen kommt.

Für die Höhe des Kredites gibt es den sogenannten Verfügungsrahmen bei Kreditkarten. Dieser bestimmt die Höhe, bis zu der man bis zur Begleichung der Abrechnung die Karte zur Bezahlung einsetzen kann. Die Höhe des Verfügungsrahmens wird durch eine Bonitätsprüfung des Ausgabeunternehmens der Karte festgelegt. Bei einer Kreditkarte ohne Schufa und mit Verfügungsrahmen ist das Limit anders bestimmt. Der Verfügungsrahmen wird dabei vom Karteninhaber selber bestimmt, da nur bis zu der Höhe des Guthabens über die Karte verfügt werden kann, das der Karteninhaber vorher selber auf die Karte eingezahlt hat. Ist das Guthaben weg, gibt es bis zur nächsten Einzahlung auch keinen Verfügungsrahmen.