Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Ein großer Teil der Erwerbstätigen scheidet schon vor dem Erreichen des Rentenbeginns aus dem Berufsleben aus. Dabei werden nur wenige von ihnen durch einen Unfall berufsunfähig, der größte Teil wird durch Krankheit, wie zum Beispiel Herz- Kreislauferkrankungen oder Wirbelsäulenerkrankungen, berufsunfähig. Da eine Berufsunfähigkeit jeden treffen kann, sollte frühzeitig über einen Berufsunfähigkeitsschutz nachgedacht werden. Eine Berufsunfähigkeit ohne entsprechenden Schutz kann dazu führen, dass der aktuelle Lebensstandart und der zukünftige Verdienst verloren gehen, dies führt wiederum zu einer geringeren gesetzlichen Altersrente. Auf finanzielle Hilfen vom Staat kann nicht jeder hoffen. Für alle Jahrgänge ab 1961 gibt es seit dem Jahr 2001 keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Schutz mehr. Für alle Jahrgänge bis 1961 wurde der Berufsunfähigkeits-Schutz gekürzt.

Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) dient dem Schutz vor den finanziellen Einbußen infolge einer Berufsunfähigkeit. Demnach ist Berufsunfähig, wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls voraussichtlich sechs Monate außerstande ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. Auch wenn der Beruf nur noch in Teilen ausgeübt werden kann, werden bereits die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung fällig.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z.B. einer Kapitalversicherung oder einer Rentenversicherung, abgeschlossen werden. Tritt die Berufsunfähigkeit während der Laufzeit des Hauptvertrages ein, kann die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt werden. Die fehlenden Beiträge werden ab diesem Zeitpunkt aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geleistet. Im Vertrag der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann außerdem geregelt werden, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit zusätzlich eine Rente an den Versicherungsnehmer geleistet wird.

Der Beitragshöhe für die Versicherung richtet sich in der Regel immer nach den vereinbarten Leistungen, dem Eintrittsalter, dem Alter bei Ablauf der Versicherungsdauer, dem Geschlecht und dem ausgeübten Beruf.