Seit der Einführung von Studiengebühren ist es auch mehr und mehr üblich geworden, Kredite für Studenten zu vergeben. Dies liegt daran, dass ein Vorreiter der Branche günstige Studienkredite vergeben hat und damit wohl wenig schlechte Erfahrungen gemacht hat. Und so wurde das Modell der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau auch auf weitere Institute übertragen. Dabei gelten allerdings gegenüber dem normalen Kredit leicht geänderte Regeln.
Wofür kann der Studienkredit verwendet werden?
Günstige Studienkredite sollen in erster Linie die Lebenshaltungskosten des Studierenden abdecken und werden deshalb nicht als großer Einmalbetrag ausbezahlt, sondern in monatlichen Einzelbeträgen. Bei der KfW sind dies beispielsweise 100 bis 650 Euro monatlich. Kreditfähig sind dabei Erststudien im Inland, wenn der Kreditnehmer nicht gleichzeitig bei der Hochschule als Arbeitnehmer beschäftigt ist (studentische Hilfskräfte dürfen einen Kredit bekommen). Der große Vorteil dieses Kredits liegt auch in der Tatsache begründet, dass nach der relativ langen Auszahlungsphase einige Monate Zwischenraum sind, bis mit der Rückzahlung begonnen werden kann.
Worin unterscheiden sich günstige Studienkredite von normalen Krediten?
Zuallererst sieht die Bank in jedem Studienkredit in allererster Linie ein Geschäft für die Zukunft. Das heißt, die Kreditbeurteilung und die Bonitätsprüfung beziehen sich nicht auf den Zeitpunkt des hier und jetzt. Der Studienkredit baut auf der Überzeugung auf, dass der Studierende später über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügen wird weshalb die jetzige Einkommenssituation für die Kreditgewährung keinerlei Rolle spielt. Es wird also nicht die jetzige Bonität geprüft und auch die Einkommenssituation der Eltern spielt keine Rolle. Dies ist die absolute Ausnahme im Kreditgeschäft, denn bei praktisch allen anderen Krediten wird eine monatliche Haushaltsrechnung und ein Einkommensnachweis benötigt. Insofern ermöglicht diese Kreditart vielen Studierenden ein sorgenfreies und schnelleres Studium und geht weit über das ursprüngliche Ziel der Finanzierung der Studiengebühren hinaus.