Die Reform der Erbschaftsteuer ist inzwischen in Kraft getreten. Die Steuerkanzlei Ollig unterstützt Sie bei Ihren Angaben zum vererbten Vermögen. Vor allem Unternehmer müssen sich auf die Reform der Erbschaftssteuer vorbereiten.
Diskussion zur Reform der Erbschaftssteuer
Das Bundesfinanzministerium hatte schon vor einiger Zeit den Entwurf zur Reform der Erbschafts- und Schenkungsteuer vorgelegt. Anschließend gab es eine längere und heftige politische Diskussion. Vor allem die CSU machte sich für die Unternehmer stark. Die Besteuerung von Unternehmen musste neu geregelt werden, jedoch bleiben bestimmte Vergünstigungen erhalten, wenn vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden. Die Voraussetzungen für solche Begünstigungen mussten aber nach einer Vorgabe aus Karlsruhe verschärft werden. Vermieter von Wohnungen können aufatmen, denn beim Vorliegen bestimmter zusätzlicher Voraussetzungen bleiben ihre Unternehmen unverändert begünstigt. Für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen ist nun eine sehr vorausschauende Planung erforderlich. Die Steuerkanzlei Ollig unterstützt Sie dabei Belastungen durch die Erbschaftssteuer maximal zu reduzieren.
Die Reform der Erbschaftssteuer im Detail
Die Steuerreform soll dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen und gleichzeitig den Unternehmen Planungssicherheit verschaffen. Hierzu war durch den Widerstand vor allem aus Bayern ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern nötig, der nun zum Gesetz führte, das am 04.11.2016 rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft trat. Essenziell sind die folgenden Änderungen:
- Firmenerben bleiben auch künftig von der Erbschaftssteuer weitgehend verschont, wenn sie ihr Unternehmen lange genug weiterführen und genügend Arbeitsplätze erhalten. Die Steuerkanzlei Ollig erläutert Ihnen gern die komplexen Regeln im Detail.
- Die Bewertung von Unternehmen erfolgt nach dem Betriebsergebnis, das maximal mit dem Kapitalisierungsfaktor 13,75 für die Steuerhöhe multipliziert werden darf.
- Zur Bekämpfung von wirtschaftlichem Missbrauch werden Cash-Gesellschaften verhindert. Es wird also nicht möglich sein, mithilfe einer GmbH liquide Mittel vor der Steuer zu schützen.
- Luxusgegenstände wie Jachten, Oldtimer und Kunstwerke werden grundsätzlich nicht mehr begünstigt.
- Es gibt technische Änderungen bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln.
- Ausnahmen betreffen verpachtete und vermietete Grundstücke bestimmter Betriebe wie beispielsweise Brauereien.
Die Vorgaben für die Änderung des Erbschaftssteuerrechts kamen schon Ende 2014 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Kritisiert hatte das Gericht vornehmlich die Verschonungsregeln für das Betriebsvermögen.