Steigende Betriebskosten und die Frage, wie diese zustande kommen, sind wohl einer der größten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern. Rund ein Drittel der Rechtsberatungen dreht sich inzwischen um dieses leidige Thema.
Was wird wie abgerechnet? Was gehört zu den Betriebskosten bzw Nebenkosten und was nicht? Welche Kosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden? Dies sind wohl die zentralen Fragen in puncto Betriebskostenabrechnung sowohl für Mieter als auch Vermieter. Nicht selten geraten ebendiese Parteien auch in rege Auseinandersetzungen deswegen.
Besonders im letzten Jahr haben sich die Diskussionen über die Betriebskostenabrechnung im Zuge von Gebäudesanierungen zugespitzt. So wurde rechtlich festgelegt, dass Vermieter die Kosten für die energetische Gebäudesanierung mit bis zu 11 Prozent im Jahr auf die Miete als sogenannte Modernisierungsmieterhöhung umlegen können. Es handelt sich dabei um Mehrkosten, die sich für die Mieter langfristig jedoch positiv in den Betriebskosten niederschlagen sollen. Die energetische Gebäudesanierung bedeutet dagegen für Vermieter in erster Linie eines: eine immense Investition in die Immobilie. Lohnenswert ist diese allerdings nicht nur im Sinne des Klimaschutzes, sondern auch in Hinsicht auf die Nachfrage am Wohnungsmarkt.
Energetische Sanierung: Wie sollen die Kosten umgelegt werden?
Auf der anderen Seite stehen zahlreiche Vermieter, die sich auf Grund von Wohnungsknappheit nicht dazu genötigt sehen, in Dämmung oder eine moderne Heizungsanlage zu investieren, denn die Nachfrage nach Wohnraum ist vor allem in den Ballungsgebieten groß. Diese Modernisierungs-Unwilligkeit geht überwiegend zu Lasten der Mieter, die jedes Jahr pünktlich zur Betriebskostenabrechnung der – zumeist große – Schock über horrende Rechnungen einholt. Hinzu kommen dann noch Kosten für die jährliche Prüfung von Warmwasseraufbereitungsanlagen, die seit dem letzten Jahr zur Pflicht für Vermieter geworden ist. Auch diese Kosten können auf die Mieter umgelegt werden. Darüber hinaus lassen die steigenden Energiekosten die Betriebskostenabrechnungen in die Höhe schnellen.
Größter Kostenpunkt der Betriebskostenabrechnung sind nach wie vor die Heizkosten. Um hierbei eine böse Überraschung im Vorfeld zu vermeiden, sollten Mieter vor dem Einzug in eine neue Wohnung den sogenannten Energieausweis der Immobilie einsehen. Dieser existiert allerdings nicht bei Immobilien älteren Datums, hier gilt es, sich beim Vermieter über Sanierungen, Dämmung und Heizungssystem zu informieren. Schwierig ist das Beispielsweise für Studenten, die in eine WG ziehen. Ist die Situation schwierig wie beispielsweise beim Mieten in Marburg, wo eine große Nachfrage auf ein geringes Angebot trifft, geben sich Interessierte nach langer Suche oft mit Wohnungen zufrieden, die nicht neuesten energetischen Standards entsprechen.