Die private Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist ein privater Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer muss eine Prämienzahlung leisten, damit der Versicherer die erforderlichen Leistung in dem vereinbarten Umfang erbringen kann. Nach dem Versicherungsvertragsgesetzt werden die Pflichten, Rechten und Obliegenheiten der Vertragsparteien geregelt.

Im Jahre 2012 wurde eine aktualisierte Musterbedingung ,,Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht. Dieser findet in der Praxis sehr oft Anwendung. Bei sehr besonderen Rechtsschutzversicherungsleistungen werden auch besondere Bedingungen vereinbart. Die Rechtsschutzversicherer übernehmen ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssummen, diese liegt im Regelfall bei 250.000 Euro, folgende Kosten: Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und auch die Kosten des Gegners. Zudem werden auch Kautionen in Höhe von bis zu 50.000 Euro übernommen, wenn so der Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug geschützt werden kann. Bußgelder und Geldstrafen werden hingegen nicht übernommen. Zudem ist es typisch, dass sogenannte Selbstbeteiligungen vereinbart werden, welche zwischen 150 und 250 Euro liegen können. Der Rechtsschutz gilt in ganz Europa und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Zusätzlich bieten einige Gesellschaften für einen sechs- bis zwölfwöchigen Auslandsaufenthalt einen weltweiten Versicherungsschutz. Jedoch gilt dabei nur ein beschränkter Versicherungsschutz. Zudem sind alle minderjährige Kinder mitversichert. Auch gilt der Versicherungsschutz bei volljährigen, nicht verheirateten Kindern, welche noch keine Berufstätigkeiten nachgehen. Bei volljährigen Kindern endet der Versicherungsschutz je nach Gesellschaft mit dem 25. oder 27. Geburtstag. Zudem besteht kein Schutz als Halter, Fahrer eines Kraftfahrzeuges oder als Mieter.

Damit die Rechtsschutzversicherung in Kraft treten kann, muss ein Rechtsschutzfall vorliegen. Unter einem Rechtsschutzfall versteht man den behaupteten oder tatsächlichen Verstoß gegen Rechtpflichten. Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutz. Es gibt einmal den Schadenersatz-Rechtsschutz. Darunter zählen beispielsweise Verkehrsunfälle, eine Falschberatung beim Aktienkauf oder Schmerzensgeld wegen Beleidigung. Zu dem Arbeits-Rechtsschutz zählen unter anderem ein fehlerhaft ausgestelltes Arbeitszeugnis, Nichtzahlung von Lohn-, Gehalt und Betriebsrentenstreitigkeiten. Eigenbedarfskündigung des Vermieters, Mietminderung wegen Mängeln oder auch Streitigkeiten mit den Nachbarn wegen Grenzbepflanzung zählen zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz. Zusätzlich gibt es auch einen Steuer-Rechtschutz vor Gericht, wenn die Werbungskosten von einer Einkommensteuererklärung nicht anerkannt werden oder wenn die Zollbehörden Einfuhrzölle erheben.

Bei fahrlässiger Körperverletzung, Diebstahl, Totschlag oder Nötigung tritt der Straf-Rechtsschutz in Kraft. Bei einer Trennung, bei der Geburt eines Kinder und bei dem Tod eines Verwandtes kann der Versicherungsnehmer den Beratungsrechtsschutz in Anspruch nehmen. Um den richtigen und passenden Rechtsschutz zu finden, werden Rechtsschutzversicherung Stiftung Warentest getestet. Dadurch kann man sich einen Überblick für alle Gesellschaften verschaffen, welche eine Rechtsschutzversicherung anbieten. Bevor man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte man vor allem einen Rechtsschutzversicherung Test lesen. Dadurch und durch eine umfassende Beratung, kann man die passende Rechtsschutzversicherung finden.