Was die Mietverhältnisse in Deutschland angeht, scheint es manchmal, als wären Mieter und Vermieter fast immer erbitterte Feinde. Ein Streit zwischen diesen beiden Parteien kann durchaus teure Folgen haben. Hinzu kommt die allgemeine Unkenntnis über die Rechtsgrundlage eines Mietverhältnisses in Deutschland. Zum Beispiel enthielt der umstrittene Einbürgerungstest vor einiger Zeit noch eine Frage zu diesem Thema, dessen angeblich korrekte Antwort schlichtweg falsch war und ein negatives Licht auf den Kenntnisstand der Test-Verfasser warf.
Man muss die Spielregeln kennen
Der Einbürgerungstest ist bekanntermaßen nicht unumstritten und umso peinlicher ist es, wenn die gestellten Fragen nicht einmal korrekt sind. Eine der Fragen, die von den angehenden Staatsbürgern beantwortet werden musste, lautete: „Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?“ Als Antworten bot der Fragebogen folgende Alternativen an: a) den Postboten, b) den Vermieter, c) den Nachbarn und d) den Arbeitgeber. Die meisten Ausländer waren zwar in der Lage, die Frage in den Augen der Prüfer korrekt zu beantworten, doch die Wahrheit ist, dass auch die Antwortmöglichkeit „den Vermieter“ nicht korrekt und die Frage somit irreführend ist. Tatsächlich ist man nämlich keinesfalls verpflichtet, seinen Vermieter jederzeit in die Wohnung zu lassen, da es hierzulande kein generelles Besichtigungsrecht gibt und als angehender deutscher Staatsbürger sollte man wissen, dass die Privatsphäre ein Gut ist, das die Deutschen mit ganzem Herzblut verteidigen. Doch was das Mietrecht angeht, gibt es noch viele weitere Missverständnisse. An dieser Stelle wollen wir die schlimmsten Irrtümer aufzeigen und berichtigen. Der Beratungsbedarf ist scheinbar sehr groß, denn der DMB führt jährlich etwa 1,2 Millionen Rechtsberatungen durch. In zwei Dritteln aller Fälle berieten die Experten über Betriebskosten, Wohnungsmängel und allgemeine Vertragsangelegenheiten. Doch auch Mängel oder Vertragsverletzungen stehen mittlerweile immer häufiger auf der Agenda der Gerichte.
Der Vertrag
Was viele Bürger nicht wissen: Um ein gültiges Missverständnis zu erwirken, muss kein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden. Gibt es lediglich einen mündlichen Vertrag, werden die Konditionen per Gesetz geregelt. Das ist allerdings nicht immer erstrebenswert. Ein selbst geschriebener Vertrag ist rechtskräftig, wenn er festlegt, wer die beiden Parteien sind und welche Wohnung zu welchem Preis ab wann vermietet wird. Die Durchsicht eines Mietvertrages ist ein Service für Mieter, der an immer mehr Stellen angeboten wird.
Mieterhöhungen
Was Mieterhöhungen betrifft, sollte man einiges wissen: Wichtig ist zum Beispiel der Umstand, dass im Mieterhöhungsschreiben auf jeden Fall zum Ausdruck kommen muss, dass der Mieter zur Zustimmung aufgefordert wird. Wird man durch das Schreiben einfach vor vollendete Tatsachen gestellt, darf die Gültigkeit des Schriftstückes angezweifelt werden.