Wer Schüler Bafög beantragen will, sollte sich im Vorfeld gut informieren, denn nicht jeder hat das Recht auf Schüler Bafög.
Schülerbafög wird nicht jedem bewilligt, es gibt einige Kriterien nach denen die Anträge bearbeitet werden.
Wo liegt der Wohnsitz? Für welche Schulform? War oder ist man verheiratet? Hat man eigene Kinder?
Für die Klassen der berufliche Grundbildung, sprich Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Hauptschule, ab der zehnten Klasse, wird ein Antrag auf Schüler Bafög generell abgelehnt, wenn der Wohnsitz bei den eigenen Eltern liegt und keine eigenen Kinder vorhanden sind.
Bei folgenden Schulformen Akademien, Berufsaufbauschulen, Höhere Fachschule (Fachhochschule), Fachschulen (mit Voraussetzung der vorherigen Berufsausbildung), Abendgymnasium, Kolleg (nicht Berufskolleg!), Abendhauptschule, Abendrealschule, Berufsaufbauschule, Fachoberschule, ist es auch mit einen Wohnsitz bei den Eltern Schüler Bafög beantragen möglich. Der Höchstbetrag für Schüler Bafög liegt bei ca.670 €.
Der Wohnsitz spielt bei einem Antrag auf Schüler Bafög eine entscheidende Rolle, ist der Elterliche Wohnsitz beispielsweise keine zwei Stunden Hin und Rückfahrtzeit vom Schulsitz entfernt, wird auch bei einer eigenen Wohnung kein Schüler Bafög bewilligt. Es ist also sinnvoll sich mit den genauen Richtlinien vertraut zu machen, bevor man einen Antrag auf Schülerbafög stellt.
Schülerbafög wird, bis auf einige wenige Fälle, als Vollzuschuss anerkannt, dass bedeutet das man nicht Schüler Bafög zurückzahlen muss. Für einige Schulformen wie z.B. höhere Fachschulen oder Akademien trifft dies nicht zu. Hier muss man die Hälfte des Schüler Bafög zurückzahlen.
Für genaue Zahlen dient im Zweifelsfall der Schülerbafögrechner. Im Schülerbafögrechner ist es möglich die Individuellen Verhältnisse anzugeben und sich die Erfolgschancen, sowie den möglichen Höchstbetrag anzeigen zu lassen.