Beitragssatz der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist seit ihrer Einführung zum 1. Januar 1995 die fünfte Säule der Sozialversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle des Eintritts einer Pflegebedürftigkeit greift die Pflegeversicherung und zahlt Sach- und Geldleistungen je nach Pflegestufe.

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder Arbeitnehmer zahlt von seinem Bruttolohn einen bestimmten Prozentsatz. Dieser Beitragssatz der Pflegeversicherung variiert unter festgelegten Voraussetzungen. Zudem besteht die Verpflichtung zur Versicherung in der Pflegeversicherung nur so lange bis die Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist. Diese ist gleich der Beitragsbemessungsgrenze, deren Überschreiten erst den Wechsel von einer gesetzlichen in die private Krankenversicherung ermöglicht. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt 2011 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 49.500 Euro.

Der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt 1,95 Prozent vom Bruttolohn und wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Dies gilt jedoch für Arbeitnehmer, die bereits ein Kind haben. Alle kinderlosen Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent zum Beitragssatz der Pflegeversicherung im Monat, sodass sich ihr Anteil auf 1,225 Prozent des Bruttolohns beträgt. Der Arbeitgeber wird nicht an diesem Zusatzbeitrag beteiligt, dessen Anteil bleibt konstant bei 0,975 Prozent.

Eine Besonderheit ist in Sachsen zu beachten. Als einziges deutsches Bundesland verfügt Sachsen über den Buß- und Bettag und hat daher eine andere Aufteilung innerhalb des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung. Sächsische Arbeitnehmer mit Kindern zahlen einen Beitragssatz von 1,475 Prozent, kinderlose Arbeitnehmer einen Satz von 1,725 Prozent, während der Arbeitgeber einen gleichbleibend geringen Anteil von 0,475 Prozent leistet. Diese Besonderheit geht zurück auf das Jahr 1996, als beschlossen wurde die Arbeitgeberbelastungen auszugleichen und jedes Bundesland daher auf einen Feiertag verzichten sollte. Das einzige Bundesland ohne Feiertagsverzicht ist weiterhin Sachsen.