Bankbürgschaft

Eine neue Wohnung ist teuer – wer umzieht, weiß ein Lied davon zu singen: Die Kosten für den Möbeltransport und die Renovierung der alten und/oder neuen Wohnung, neue Einrichtungsgegenstände, manchmal doppelte Miete für ein oder zwei Monate, Gebühren für den Makler und zahlreiche kleinere Ausgaben und Kosten bringen viele an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit. Oft wird es sehr schwierig, noch das Geld für die Mietkaution aufzubringen. Nach deutschem Recht, gemäß § 551 BGB, dürfen maximal drei Monatskaltmieten als Mietsicherheit vom Vermieter verlangt werden. Drei mal Miete (ohne Betriebs- und Nebenkosten für die Wohnung), da kann schnell ein Betrag von mehr als 2000 Euro zusammen kommen. Zwar wird die Mietkaution vom Vermieter verzinslich angelegt und auch einschließlich Zinsen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, wenn keine Ansprüche wegen Mietrückständen oder Schadenersatz geltend gemacht werden. Aber das ist nur ein kleiner Trost, wenn man nicht weiß, wie man die Kaution aufbringen soll.

In ihrer Not überziehen viele Mieter in dieser Situation einfach ihr Konto und nehmen den von ihrer Hausbank eingeräumten Dispokredit bis zum Limit in Anspruch. Dies erscheint als einfacher und unkomplizierter Weg, die Mietkaution schnell aufzubringen. Doch Vorsicht: Zum einen steht der Überziehungskredit dann nicht mehr für andere Notfälle zur Verfügung – wenn zum Beispiel die Waschmaschine kaputt geht oder plötzlich größere Reparaturen am Auto erforderlich werden sollten. Zum anderen sind die Zinsen für einen Dispositionskredit in aller Regel sehr hoch. Oft liegen sie sogar deutlich über 12 %. Kann die Inansrpruchnahme der Kreditlinie nicht zurück geführt werden, werden so schnell mehrere hundert Euro pro Jahr an Zinsen fällig.

Günstiger ist da schon die Aufnahme eines Konsumentenkredites. Dieser wird nach Überprüfung der Bonität mit Hilfe einer Schufa-Auskunft von Banken und Sparkassen kurzfristig vergeben. Zurückgezahlt wird er dann in gleich hohen monatlichen Raten, die Zinsen und Tilgungen umfassen. Doch dies bedeutet auch eine neue finanzielle Belastung in jedem Monat, die letztendlich durch die Kaution verursacht wurde. Außerdem sollte bedacht werden, dass durch die Aufnahme eines derartigen Kredites der Spielraum für weitere Bankdarlehen kleiner wird.

Will man all diese Nachteile vermeiden, kann eine Bankbürgschaft für Mietkaution die Lösung sein: Statt die Mietkaution in bar aufzubringen, wird eine Bankbürgschaft gestellt. Der Mieter zahlt dann lediglich Gebühren für die Bankbürgschaft. Diese Kosten sind im Vergleich zu den Zinsen für Dispositions- oder Ratenkredite sehr niedrig: Schon für etwas mehr als 5 % kann eine derartige Bankbürgschaft für Mietkaution vereinbart werden.

Bei einem solchen Vertrag stellt ein Kreditinstitut oder auch eine Versicherung eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft, auf die der Vermieter genauso wie auf eine Barkaution zurück greifen kann. Im Internet bieten zahlreiche Plattformen die Vermittlung einer günstigen Bankbürgschaft für Mietkaution an. Der Steller der Bankbürgschaft muss bei Inanspruchnahme der Mietkaution das verauslagte Geld vom Mieter zurückerhalten. Deswegen ist auch bei Stellung der Mietsicherheit bei Bankbürgschaft eine Bonitätsprüfung erforderlich. Diese wird nach Ausfüllen von einem online Formular vom Anbieter einer Bankbürgschaft schnell durchgeführt. Danach erfolgt sofort die Stellung der Mietkaution in Form einer Bürgschaftsurkunde, die der Mieter seinem Vermieter aushändigt. Sollte sich der Vermieter – wider Erwarten – dann doch nicht mit dieser Bankbürgschaft für Mietkaution einverstanden erklären, kann der Vertrag einfach durch Ausfüllen und Abschicken von einem entsprechenden Formular rückgängig gemacht werden.

Die allermeisten Vermieter werden jedoch von der Kaution in Form einer Bankbürgschaft leicht zu überzeugen sein. So kann die Mietsicherheit bei Bankbürgschaft zum Beispiel nicht „abgewohnt“ werden, wie dies bei anderen Formen der Kaution leider oft der Fall ist. Ein weiterer großer Vorteil für den Vermieter besteht darin, dass er sich nicht mehr mit der Verwaltung der Kautionsgelder beschäftigen muss: Die Anlage des Kautionsguthabens, die Weiterleitung von Kontoauszügen, Zins- und Steuerbescheinigungen, all diese lästigen Arbeiten entfallen. Außerdem wird durch die vorgenommene Bonitätsprüfung gewährleistet, dass nur wirklich solvente Mieter eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft bekommen.

Übrigens kommt diese Bankbürgschaft bei Mietkaution nicht nur für neue Mietverträge in Frage. Auch wer schon längere Zeit in einer Mietwohnung lebt und bei Einzug eine Barkaution gestellt hat, kann mit seinem Vermieter vereinbaren, dass diese durch eine Bankbürgschaft ersetzt wird. Akzeptiert der Vermieter die selbstschuldnerische Bankbürgschaft, überweist er seinem Mieter nach Erhalt der Bürgschaftsurkunde die Barkaution zurück. So kann man als Mieter schnell und unbürokratisch durch Zurückzahlung der Mietsicherheit sein finanzielles Polster aufbessern.

Stand: 28.5.11