Was muss man beachten, wenn man den Bausparvertrag kündigen will?
Wer einen Bausparvertrag kündigen will, muss mit einigen Kosequenzen rechen. Bausparverträge werden in erster Linie abgeschlossen, um evtl. eine Immobilie damit zu finanzieren oder Kapital anzulegen. Benötigt man jedoch plötzlich dringend das angesparte Kapital, so kann man Bausparverträge kündigen. Die Kündigung eines Bausparvertrags geht relativ zügig und unproblematisch. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen beim Bausparvertrag, beendet werden. Kommt es zu einer Kündigung, so gibt es zwei Varianten, wenn Bausparer kündigen. Entweder man kann auf eine sofortige Auszahlung bestehen, was dann aber hohe Abschlussgebühren mit sich bringt, oder man wählt die normalen Kündigungsfristen beim Bausparvertrag. Was dann aber bedeutet, wenn die Kündigungsfrist beim Bausparvertrag eingehalten wird, kann es bis zu 6 Monate dauern, bis es zu einer Auszahlung des angesparten Guthabens kommt. Aber mit dem Vorteil, dass keine Kosten für die Kündigung anfallen.
Wenn man bei der Bausparkasse kündigen will, sollte man sich auf jeden Fall darüber im Klaren sein, das wenn es zu einer Kündigung während der Ansparphase kommt. Dieses enorme finanzielle Verluste mit sich bringt. Bausparverträge kündigen, muss gut überlegt sein. Denn kommt es zu einer Kündigung eines Bausparvertrages während der Ansparphase, so gehen alle Zinsen, Arbeitnehmersparzulagen und Abschlussgebühren verloren. Wichtig ist es auf jeden Fall, die Kündigungsfrist beim Bausparvertrag einzuhalten.
Wenn Bausparer kündigen wollen, was müssen sie dann tun?
Zunächst müssen sie die Bausparkassen kündigen und zwar mit einem Kündigungsschreiben. Sind die gesetzlichen Fristen von sieben Jahren Laufzeit nicht erfüllt, so müssen alle bereits erhaltenen staatlichen Förderungen von der Bausparkasse zurückgehalten werden. Doch hier gibt es eine Ausnahme und die wäre, wird der Bausparer arbeitslos oder verstirbt, so wird der volle Betrag einschließlich der staatlichen Förderungen ausbezahlt. Die Kündigung eines Bausparvertrages sollte in jeden Fall bestens überdacht werden. Es kann zu viel Geld, durch eine vorzeitige Kündigung verloren gehen. Der Bausparvertrag sollte nach Möglichkeit erst während der Rückzahlungsphase erfolgen, denn hierbei entstehen dem Bausparer absolut keinerlei Kosten. Erfolgt die Kündigung während der Rückzahlungsphase, so muss dieses auch hier mittels eines Kündigungsschreibens, der Bausparkasse mitgeteilt werden.