Abfindung versteuern

Muss eine betriebliche Abfindung versteuert werden?

Bis zum 1.Januar 2006 sah es so aus, dass zumindest ein Teil der Abfindung steuerfrei war. Seit diesem Datum aber ist es so, dass man die komplette Abfindung versteuern muss. Klar hört es sich im ersten Moment nach viel Geld an, wenn man eine Abfindung erhält, doch die ganze Sache muss gut durchgerechnet werden. Denn leider kommt es oft zu hohen Steuernachzahlungen, nachdem man eine Abfindung erhalten hat. Genaue Informationen kann man mit Hilfe eines Abfindung Rechner bekommen. Jedoch wird eine Abfindung nicht ganz so hoch versteuert, wie ein gewöhnlicher Arbeitslohn. Die Abfindung wird in der Steuererklärung als außergewöhnliche Einkünfte deklariert. Aber eines muss festgehalten werden, man muss die Abfindung versteuern. Sie unterliegt aber nicht der Renten-Kranken und Pflegeversicherung, heißt also im Klartext, sie ist beitragsfrei.

Abfindungen werden nach der sogenannten Fünftelregelung besteuert. Damit kann der Steuerzahler verhindern, dass er die komplette Abfindung in einem Jahr versteuern muss. Was immense Auswirkungen haben würde, denn oft kommt zu der Abfindung noch der Arbeitslohn hinzu. Fünftelregelung bedeutet, dass die Steuerbeträge der Abfindung auf fünf Jahre verteilt werden. Sprich in den nächsten fünf Jahren nach der Abfindung, muss je nur ein Fünftel versteuert werden. Den Steuerbetrag einer Abfindung errechnet ein komplexer Rechner, für den es eine ganz spezielle mathematische Formel gibt. Der Betrag der zu zahlenden Steuer errechnet sich in etwa so. Zuerst wird der Steuerbetrag des Einkommens ohne Abfindung errechnet. Zu diesem Betrag kommt ein Fünftel der Abfindung hinzu, jetzt wird der neue Steuerbetrag errechnet. Und genau der Steuerbetrag, der die Differenz der beiden Beträge ausmacht, wird nun mit fünf multipliziert. Aus diesem errechneten Betrag ergibt sich die zusätzlich zu zahlende Steuer für die Abfindung. Wie bereits schon erwähnt, ein online Rechner, der kostenlos im Internet angeboten wird, hilft dem Abfindungsempfänger, bei der Berechnung, wie viel Steuer auf die Abfindung anfällt. Die Fünftelregelung kann aber nur dann zum Zuge kommen, wenn die Abfindung innerhalb eines Steuerjahres ausbezahlt wird. Und auch nur dann, wenn mit der Abfindung mehr verdient wird, als wenn das Arbeitsverhältnis normal fortgesetzt würde.