Lottogewinn versteuern

Muss man einen Lottogewinn versteuern und wie?

Da gibt es eine ganz klare Gesetzeslage. Ein Lottogewinn muss in Deutschland zu keiner Zeit versteuert werden. Der gesamte Gewinn wird also netto, auf das Konto des Gewinners überwiesen. Den Lottogewinn versteuern, muss man also nicht, aber die Kapitalerträge die durch den Lottogewinn anfallen, müssen als Kapitalerträge versteuert werden. Aber der Staat verdient trotzdem bei jedem Lottospiel mit, denn er erhält die sogenannte Glücksspielsteuer. Also, die Gesetzte in Deutschland sind ganz klar, bezüglich eines Lottogewinns definiert. Es fallen keine Steuern auf einen Lottogewinn an.

Wie sieht es bei unseren Nachbarn in der Schweiz oder in Österreich aus?

In Österreich gelten die gleichen Gesetzte wie in Deutschland. Ein Lottogewinn muss grundsätzlich nicht versteuert werden. Doch genauso fallen hier Steuern an, wenn das Kapital gewinnbringend angelegt wird. Also Kapitalertragssteuer kommt auf jeden Fall, auf den Steuerpflichtigen zu. In der Schweiz gelten allerdings andere Gesetzte. In der Schweiz gibt es die sogenannte Verrechnungssteuer. Diese Verrechnungssteuer fällt automatisch bei Gewinnen ab 50 Franken an. Die Steuer beträgt genau 35%, sprich von dem Gewinn bleibt nicht mehr allzu viel übrig. In der Schweiz sagt das Steuergesetz, Lottogewinne zählen zum Einkommen und deshalb muss auch dieser versteuert werden. Doch das wird von Kanton zu Kanton anders geregelt. Allerdings kann der angefallene Steuerbetrag, in der Steuererklärung zum Abzug gebracht werden. Was sich dann steuermindernd auswirkt.

Im Kanton Bern ist alles anders

In Bern hat man einen eigenen Grundsatz für Lottogewinne aufgestellt. Grundsätzlich wird ein Pauschalbetrag von 5 Prozent vom Gewinn abgezogen. Danach wird mit einem festen Satz von 10% versteuert. Hinzu kommt die Kirchensteuer und die Kantonssteuer. Liegt der Gewinn nach Abzug der 5% unter 5000 Franken, dann ist der Gewinn steuerfrei.