Versicherungsmakler in Deutschland

Zusammen mit den Wirtschaftsprüfern, Anwälten oder den Steuerberatern zählt der Beruf eines Versicherungsmaklers zu den sogenannten Expertenberufen. Dabei ist der Begriff „Versicherungsmakler“ nicht gesetzlich definiert. Vorangängig beschäftigt er sich mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Er fungiert ausschließlich als Interessensvertreter des Kunden und ist gegenüber der Versicherungsgesellschaft nur im Interessen seines Kunden tätig. Dennoch erhält er von der Versicherungsgesellschaft eine leistungsgerechte Vergütung.

Informations- und Beratungsfunktion eines Versicherungsmaklers

Zwar ist eine solide Versicherung gegen bestimmte Risiken sinnvoll und kann auch vor einem finanziellen Ruin – im Erntsfall – bewahren, dennoch sind die meisten Versicherungspolicen inhaltlich nur schwer für einen Laien verständlich. Eine Informationsflut stürzt auf den Versicherten herein: Begriffe wie der Leistungsumfang, Leistungsausschuss und eingeschränkter Leistungsumfang sowie Leistungsvoraussetzungen führen bereits nach kürzester Zeit dazu, dass Interessenten den Überblick verlieren. Ergebnis: Die meisten Policen werden zu Ungunsten des Versicherten abgeschlossen. Abhilfe kann hier ein kompetenter freier Versicherungsmakler schaffen.

Als unabhängige Experten beraten und unterstützen freie Versicherungsmakler ihre Kunden in allen Versicherungsfragen. In den meisten Fällen müssen die Interessenten nicht einmal das Haus verlassen, um sich kompetent beraten zu lassen. Auf der Internetseite www.versicherungsmakler-in-deutschland.de/ können sich Versicherungsnehmer kostenlos und unbürokratisch von zahlreichen Experten beraten lassen. Aber auch diejenigen, die großen Wert auf eine persönliche unter vier AugenBeratung legen, können auf der Internetseite einen kompetenten Versicherungsmakler vor Ort finden. So können Versicherungsnehmer zum Beispiel unter Eingabe ihrer Postleitzahl in der jeweiligen Eingabemaske einen Versicherungsmakler in München finden. Ein Bewertungssystem gewährleistet zudem, dass die Zufriedenheit und die Qualität der Beratungen stets auf höchstem Niveau stattfinden. Darüber hinaus sind die Kunden nicht an die ursprüngliche Wahl des Versicherungsmaklers gebunden. Wenn die Chemie nicht stimmt, so können die Interessenten einen anderen Versicherungsmakler auswählen.

Ein Beratungsgespräch ist immer unverbindlich und kostenlos

Niemand möchte sich nach einem Beratungsgespräch verbindlich festlegen lassen. Schon gar nicht, wenn es um eine individuelle Absicherung geht. Eine umfassende Beratung durch einen freien Versicherungsmakler umfasst zwar einen Teil des Aufgabengebiets und erfüllt den Tatbestand, der zum Abschluss einer Police – im Idealfall – führt, dennoch ist der Kunde nicht verpflichtet eine Police nach einem Beratungsgespräch zu unterzeichnen. Ebenso darf der Versicherungsmakler nicht Gebühren für die Beratung zu erheben.
Der Sinn und Zweck eines Beratungsgesprächs besteht ausschließlich darin, Schwächen und Vorzüge einer Versicherungspolice zu erkennen und den größtmöglichen Nutzen für den Kunden herauszuholen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist Besser – Was ist beim Abschluss einer Police zu beachten

Auch wenn die freien Versicherungsmakler in der Pflicht stehen, das Beste für den Kunden herauszuholen, so sind auch sie nicht vor Fehlern gefeilt. Aus diesem Grund sollten die Versicherungsnehmer unbedingt eine Selbstauskunft vom Makler einfordern. Diese belegt, ob und in welchem Maße der Versicherungsmakler qualifiziert ist. Weiter ist es wichtig, ganz gleich, wo die Police abgeschlossen wird, dass der Kunde sich das Kleingedruckte erklären und analysieren lässt. Denn nur so kann ein solider Versicherungsschutz auch gewährleistet sein.