Haftpflicht für Unternehmen

In einem Unternehmen kann es immer mal zu einem Ereignis kommen, das hohe Haftpflichtschäden nach sich zieht, z. B. ein Arbeitsunfall oder ein technischer Defekt. Aus diesem Grund ist ein perfekter Versicherungsschutz unbedingt von Nöten.

Die Haftpflichtversicherung

Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt, dass jeder, der einem anderen Schaden zufügt, sei es vorsätzlich oder fahrlässig, dazu verpflichtet ist, diesen Schaden zu ersetzen. Dabei ist es irrelevant, ob der Verursacher Privatperson oder Unternehmer ist. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Erstattung des entstandenen Schadens, sondern bei Bedarf auch Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Die vereinbarte Deckungssumme bestimmt die Höhe der Entschädigung. Bei der Vorsorgeversicherung sind auch Risiken kostenlos mitversichert, die im Laufe der Jahre neu hinzukommen. Die Höhe der neuen Abdeckungen ist dabei allerdings begrenzt, wobei sich empfiehlt, die Vertragsbedingungen regelmäßig überprüft zu überprüfen.

Betriebshaftpflicht

Industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe können eine Betriebshaftpflicht abschließen. Versichert sind alle Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, die dem Geschäftszweck entsprechen sowie die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens. Dazu gehören der Inhaber und die Mitarbeiter der Firma. Umweltschäden, müssen zusätzlich abgesichert werden, denn seit 1992 sind diese nicht mehr Bestandteil der Betriebshaftpflicht.

Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht deckt Schäden ab, die durch Fehler im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen. Einige Berufsgruppen, wie Architekten, Jäger oder Ärzte sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Produkte der Versicherungsgesellschaften sind auf die einzelnen Berufe zugeschnitten, für die eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben ist.

Vermögensschadenhaftpflicht

Personen und Unternehmen mit beratenden Tätigkeiten können sich mit einer Vermögensschadenhaftpflicht vor Vermögensschäden schützen, die durch Fehlberatung am Kunden entstehen können. Vor allem die Berufsgruppen Steuerberater, Versicherungsvermittler, aber auch Hard- und Softwareentwickler sollten diese Versicherung abschlie0en, obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Die Vermögensschadenhaftpflicht wird anders als bei der Berufshaftpflicht an die individuelle Risikosituation angepasst. Daher ist eine umfassende Risikoanalyse vor Versicherungsabschluss notwendig, bevor die Versicherung ein individuelles Angebot unterbreitet.

Umweltschadenhaftpflicht

Umweltschäden sind durch die Betriebshaftpflicht nicht abgedeckt. Daher ist es für manche Betriebe unumgänglich, eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Schadenshaftung für die Verschmutzung von Wasser, Luft und Boden ist im Umwelthaftungsgesetz geregelt. Demnach entsteht eine Gefährdungshaftung. Nur bei höherer Gewalt, z. B. Unwettern, wird eine Haftungsentlastung angewendet. Ansonsten gilt das Verursacherprinzip, also der Unternehmer wird für den Umweltschaden, der z. B. durch eine schadhafte Maschine entsteht, verantwortlich gemacht. Das ist unabhängig davon, ob der Betrieb tatsächlich der Verursacher ist.

Produkthaftpflicht

Die Produkthaftpflicht tritt dann in Kraft, wenn durch ein vom Betrieb erzeugtes Produkt einen Schaden verursacht, z. B. eine Waschmaschine, durch die beim Endverbraucher ein Wasserschaden entsteht. Auch hier haftet die Betriebshaftpflicht nicht.

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