Die Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

Die seit 2005 bestehende „Rürup“, bzw. „Basisrente“, soll vor allem Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten, die nicht im gesetzlichen Rentensystem versichert sind, die Möglichkeit geben, eine staatlich geförderte Altersvorsorge zu nutzen und sich somit den Lebensstandard im Alter erhalten zu können, bzw. wenigstens eine Basisversorgung in Anspruch nehmen zu können. Hier ein Überblick über die Vor- und Nachteile der Basisrente:

Vorteile

Der wohl größte Vorteil der staatlich geförderten Altersvorsorge sind die Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug, gemäß § 10 Nr. 1 Abs. 2d EStG. Somit können für das Jahr 2013 76% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden, ab 2025 sind es dann 100%. Im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeiträge können Ledige jährlich maximal 20.000 €, Verheiratete maximal 40.000 €, steuerlich absetzen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass das angesparte Kapital im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit mit Bezug von Sozialleistungen wie Harz-IV, nicht als Vermögen angerechnet wird und deshalb unberücksichtigt bleibt , sogar in der Ansparphase vor einer Pfändung geschützt ist.

Auch Einmalzahlungen gewährleisten neben den monatlichen Beiträgen eine flexible Besparung. So kann ein Selbstständiger in seiner Existenzgründung schon mit geringen Monatsbeiträgen beginnen und je nach Belieben Einzahlungen vornehmen. Selbst in wirtschaftlich schwierigen Phasen ist es möglich diese Einmalzahlungen für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.

Wenn gleichzeitig die eigene Arbeitskraft und Familie abgesichert werden möchte, ist dies durch die Ergänzung einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenabsicherung möglich, die ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können, falls deren Beiträge 50% des Gesamtbeitrages nicht übersteigen.

Für renditeorientierte Anleger eignen sich im Gegensatz zu den klassischen Rentenversicherungen sog. Rürup-Fondssparpläne, in denen ein Teil oder das komplette Kapital in Investmentfonds fließt. Diese kann sich der Versicherungsnehmer selbst aussuchen und je nach Tarif zu bestimmten Zeitpunkten ändern.Dadurch erzielte Kapitalerträge müssen in der Ansparphase nicht versteuert werden und ermöglichen bei langen Laufzeiten einen ansehnlichen Zinseszinseffekt.

In der Phase des Rentenbezugs müssen auf die Rentenauszahlungen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Nachteile

Hier kommen wir auch gleich zum ersten Nachteil. In der Rentenbezugsphase werden die Auszahlungen abhängig vom Rentenbeginnjahr versteuert, das sog. Kohortenprinzip. im Jahr 2005 mussten noch 50% versteuert werden. Bis 2040 wird der zu versteuernde Prozentsatz in Schritten bis auf 100% steigen.

Während der Bezugsphase sind die Rentenzahlungen nun auch nicht mehr vor einer Pfändung geschützt. Selbst während der Ansparphase kann der Versicherungsnehmer nicht über sein eingezahltes Kapital verfügen. Da er auch vor Rentenbeginn nicht darauf zugreifen kann und bei Kündigung des Vertrages die ganzen steuerlichen Förderungen zurückgezahlt werden müssen, ist mit der Möglichkeit einer Beitragsfreistellung wenig Flexibilität vorhanden. Auch die Mitnahme der eingezahlten Beiträge zu einem anderen Anbieter ist nicht möglich.

Falls der Versicherungsnehmer vor Bezug der Leistungen versterben sollte und keine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart wurde, geht das vorhandene Kapital verloren, da die „Rürup“ Rente eine Leibrente darstellt, die nicht vererbbar ist und somit kein Kapitalwahlrecht bietet. Über die Rürup Rente Nachteile im Detail sowie einen Vergleich der Angebote können Sie bei www.rürup-renten-vergleich.de durchführen.