Betriebsrente muss auch versteuert werden
Üblicherweise werden Betriebsrenten als Versorgungsleistung, zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder, wenn Invalidität eintritt, von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer bezahlt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat. Mitunter hat man aber auch die Möglichkeit, sich selbst Betriebsrenten anzusparen. Der Arbeitgeber kann dann finanziell unterstützend wirken und zu den meist monatlichen Rücklagen einen bestimmten Teil dazugeben. Dies wirkt sich jetzt schon steuerlich aus und wenn man im Rentenalter dann in den Genuss der Betriebsrenten kommt, bei der Versteuerung der Betriebsrente nochmal aus. Denn seit 2005 muss man zumindest einen Teil der Betriebsrente versteuern.
Es besteht kein Anspruch
Ein Anspruch auf Betriebsrente besteht nicht generell. Meist wird es durch einen Tarifvertrag oder auch eine Betriebsvereinbarung geregelt und festgelegt, ob in einem Betrieb eine solche betriebliche Altersvorsorge gegenüber den Betriebsangehörigen geleistet wird. Und auf jeden Fall müssen Betriebsrenten gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer zu deren Finanzierung beigetragen hat. Allerdings, wenn man in mehreren Unternehmen tätig war, bei denen Betriebsrenten die Regel sind, hat man auch bei allen einen Anspruch auf Betriebsrente. Es müssen aber bestimmte Vorgaben, wie zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit für den Empfang von Betriebsrenten erfüllt werden und es wird auch nur anteilig zu der Betriebszugehörigkeit ausbezahlt.
Der Versorgungsfreibetrag entfällt 2040
Nun hat der Gesetzgeber in dem Alterseinkünftegesetz vorgesehen, dass mittlerweile auch für die Einkünfte der Rentner, unter bestimmten Voraussetzungen, Steuer fällig werden soll. Bislang war es so, dass aufgrund so genanter Versorgungsfreibeträge die Steuerlast gesenkt werden konnte, beziehungsweise die Renten mussten nicht voll versteuert werden. Jetzt können diese Versorgungsbeträge nicht mehr bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Änderung greift aber nicht sofort, sondern wird schrittweise innerhalb der Jahre 2005 bis 2040 reduziert. Erst ab dem Jahr 2040 gibt es endgültig keinen Versorgungsfreibetrag mehr. Dazu zählt auch die Besteuerung von Betriebsrenten. Noch bis vor einigen Jahren waren Betriebsrenten von der Steuer ausgenommen. Jetzt ist es so, dass je später man in Rente geht, um so höher die Besteuerung der Betriebsrente ausfällt.
Niedriger Steuersatz für die Betriebsrente
An das zuständige Finanzamt muss eine Steuerklärung abgegeben werden, in der alle Einkünfte aufgeführt sein müssen. Auch die gesetzliche Rente und die Betriebsrente, eventuell auch noch weitere Einnahmen. Wie diese Besteuerung der Betriebsrente im einzelnen aussieht ,kann meistens schon auf den dazugehörigen Mitteilungen eingesehen werden. Im Prinzip ist es ganz einfach, denn die Versteuerung der Betriebsrente wird wie eine Lohnsteuer gehandhabt und schon vor Auszahlung vom Arbeitgeber abgezogen beziehungsweise einbehalten. Es gibt aber bei der Besteuerung von Betriebsrenten auch bestimmte Freibeträge, die bei einer Steuererklärung berücksichtigt werden. Aber ganz allgemein gilt, man muss eine Betriebsrente versteuern. Aber aufgrund des relativ niedrigen Steuersatzes bei der Besteuerung der Betriebsrente macht sich das nicht allzu sehr bemerkbar.