Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Bundesbürger. Man spricht auch von der gesetzlichen Sozialversicherung. Aufgabe des Sozialversicherungssystems ist der Schutz für den Einzelnen vor persönlichen Notlagen. Dieses System ist wie folgt gegliedert:

– gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
– gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
– Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit (AV)
– Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
– Soziale Pflegeversicherung (SPV)

Diese Sozialversicherungsbeiträge werden nach dem jeweiligen Brutto-Arbeitsentgelt berechnet und jeweils vom Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) zu unterschiedlichen Teilen getragen.

In folgender Höhe sind in Deutschland die Sozialversicherungsbeiträge zu leisten (in %):

Krankenversicherung gesamt: 15,5, davon AN 8,2, AG 7,3
Pflegeversicherung gesamt: 1,95, davon AN 0,975, AG 0,975; Kinderlose ab 23 J.: ges. 2,2, AN 1,225, AG 0,975
Rentenversicherung gesamt: 19,9, davon AN 9,95, AG 9,95
Arbeitslosenversicherung gesamt: 3, davon AN 1,5, AG 1,5

Ausgenommen von den allgemeinen Sozialversicherungsbeiträgen ist die Unfallversicherung. Diese muss jeder Bürger für sich persönlich abschließen und komplett selbst tragen.

Da Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge das Bruttogehalt ist, gibt es eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Ausschließlich bis zu dieser Grenze werden die Beiträge bemessen; alles Bruttogehalt, das über dieser Grenze liegt, fließt nicht in die Berechnung mit ein. Jedes Jahr erfolgt eine neue Festlegung.

Die Beitragsbemessungsgrenze für 2011 wurde leicht gesenkt. Dies bedingt durch die durch Wirtschaftskrise sinkenden Löhne. Alleinig die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung Ost wurde erhöht (55 800 € auf 57 600 €).

Sozialversicherungsbeiträge braucht nicht bezahlen, wer einen sog. Minijob hat und somit unter brutto 401 € monatlich verdient. AN, die einen Minijob haben und somit zwischen 401 € und 800 € verdienen, zahlen ermäßigte Beiträge.